Abwasserentsorgungsgebühr

Die Abwasserentsorgungsgebühr wird jährlich aufgrund des Wasserverbrauches des Vorjahres berechnet. Ist...

Veröffentlichungsdatum:

11.01.2022

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Die Abwasserentsorgungsgebühr wird jährlich aufgrund des Wasserverbrauches des Vorjahres berechnet. Ist im Haushalt kein Wasserzähler eingebaut, so werden 35 m³ Abwasser pro Person, welche laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz hat, berechnet. 

Gebühren für die Dienstleistungen betreffend die Sammlung, Ableitung, Reinigung und Einleitung der Abwässer ab dem Jahr 2006.

Art der GebührBetrag (Euro/)

Gebühr für den Dienst der Ableitung der häuslichen Abwässer

0,34
Gebühr für den Dienst der Klärung der häuslichen Abwässer
0,71

Für die Berechnung der gewerblichen Abwässer wird der Tarif im Verhältnis zur Menge und Art des eingeleiteten Abwassers berechnet und eine Grundgebühr gestaffelt nach der Abwassermenge angelastet.
+ 10% MwSt 


Dauerabbuchungsauftrag SEPA

Damit alle Zahlungen bezüglich Gemeindegebühren Müllentsorgung, Wasser/Abwasser und Aufenthaltsabgabe auch termingerecht erledigt werden, wird allen Steuerzahlern empfohlen, diese mittels Dauerauftrag durchzuführen.
Mit diesem Dauerauftrag können diese Steuerlasten zugunsten der Gemeinde dann zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht werden. Wir ersuchen Sie daher, sich mit dem Steueramt der Gemeinde in Verbindung zu setzen, um diesen Dauerauftrag durchzuführen.


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Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024, 16:12 Uhr

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