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Die Verwaltung des Gemeindepersonals und der freiberuflichen Mitarbeiter sowie die Organisation von Personalaufnahmen und Wettbewerben gehören zu den zentralen Aufgaben.
Das Personalamt ist zuständig für die Verwaltung des Gemeindepersonals und der freiberuflichen Mitarbeiter, einschließlich der Verfahren und Wettbewerbe für die Aufnahme von neuem Personal.
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 15:05 Uhr