Die Verordnung regelt die Vergabe von finanziellen Beiträgen und Sachleistungen an private und öffentliche Organisationen sowie Einzelpersonen ohne Gewinnabsicht. Sie definiert die Arten von Beiträgen, förderbare Tätigkeitsbereiche und Kriterien für die Bewilligung. Außerdem beschreibt sie das Antragsverfahren, die Prüfung, Auszahlung und Führung eines Verzeichnisses der Begünstigten.