Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an Vereine, Organisationen und Privatpersonen in der Gemeinde Jenesien.

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Veröffentlichungsdatum

06.10.2011

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Vergabe von finanziellen Beiträgen und Sachleistungen an private und öffentliche Organisationen sowie Einzelpersonen ohne Gewinnabsicht. Sie definiert die Arten von Beiträgen, förderbare Tätigkeitsbereiche und Kriterien für die Bewilligung. Außerdem beschreibt sie das Antragsverfahren, die Prüfung, Auszahlung und Führung eines Verzeichnisses der Begünstigten.

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Veröffentlichungsdatum

06.10.2011

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 14:15 Uhr