Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer GIS ab 01.01.2025

Die Gemeinde gewährt ab dem 1. Januar 2025 Steuererleichterungen für bestimmte Wohnungen und erhebt höhere Steuersätze auf nicht begünstigte Immobilien.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2025

Beschreibung

Die neue GIS-Verordnung der Gemeinde, gültig ab 1. Januar 2025, sieht Steuererleichterungen für bestimmte Wohnungen vor – etwa bei unentgeltlicher Nutzung durch Verwandte, Vermietung mit Wohnsitz des Mieters oder touristischer Nutzung. Luxusimmobilien sind ausgeschlossen. Um die Vergünstigung zu erhalten, müssen Verträge oder Erklärungen bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Für leerstehende oder nicht begünstigte Immobilien gilt ein erhöhter Steuersatz. Auch dieser kann durch Nachweise vermieden werden. Die Steuer ist vom Eigentümer selbst zu zahlen, Rückerstattungen können verrechnet werden.


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Veröffentlichungsdatum

01.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 14:35 Uhr

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