Verordnung über die Verkaufstätigkeit ohne festen Standort

Die Verordnung regelt die Bedingungen und Abläufe für den Verkauf ohne festen Standort auf öffentlichem Grund sowie bei Sondermärkten innerhalb der Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

21.03.2025

Beschreibung

Die Verordnung regelt den Verkauf ohne festen Standort in der Gemeinde, etwa auf Märkten, bei Veranstaltungen oder durch Sonderformen wie Themen-, Bauern- und Flohmärkte. Standplätze werden per Konzession vergeben, freie Plätze temporär nach Anwesenheit. Verkaufsstände müssen bestimmte Maße und Abstände einhalten, und die Marktzeiten sind festgelegt. Themenmärkte und Bauernmärkte fördern regionale Produkte und Handwerk, Flohmärkte sind Hobbyisten vorbehalten. Für alle Verkaufsformen gelten Gebühren, und Verstöße werden mit Geldstrafen oder Tätigkeitsverboten geahndet. Die bisherige Marktordnung wird durch diese Verordnung ersetzt.

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Veröffentlichungsdatum

21.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 12:42 Uhr