Verordnung auf dem Sachgebiet des Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Diese Verordnung legt fest, wie Verwaltungsverfahren ablaufen, wer verantwortlich ist, welche Fristen gelten und wie Bürger Einsicht in Verwaltungsunterlagen nehmen können. Sie stärkt die Transparenz und das Recht auf Information.

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Veröffentlichungsdatum

06.04.1995

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, wie Verwaltungsverfahren ablaufen und welche Fristen dabei einzuhalten sind.

Sie beschreibt das Recht der Bürger, auf Verwaltungsunterlagen zuzugreifen, und die Bedingungen, unter denen dies möglich ist.

Es gibt klare Regeln für den Schutz personenbezogener Daten und die Verantwortlichkeiten der Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

06.04.1995

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 14:27 Uhr