Lizenzamt - Verbot zum Abbrennen von Feuerwerken, Zünden von Knallkörpern und die Verwendung von Knallfröschen

Die Gemeinde Jenesien untersagt aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen das Zünden von Feuerwerkskörpern im gesamten Gemeindegebiet.

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Veröffentlichungsdatum

05.02.2007

Beschreibung

Die Gemeinde Jenesien hat mit Verordnung Nr. 2/2007 das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerken sowie das Zünden von Knallkörpern, Böllern, Raketen und ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten, sofern diese nicht einem landwirtschaftlichen Zweck dienen. Diese Maßnahme wurde auf Empfehlung der Freiwilligen Feuerwehr getroffen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Lärmbelästigungen sowie Gefahren für Menschen, Tiere und Sachgüter zu vermeiden. Das Verbot stützt sich auf bestehende Landesgesetze, die bereits ein generelles Verbot solcher Aktivitäten vorsehen. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und mit schriftlicher Genehmigung des Bürgermeisters möglich. Die Einhaltung der Verordnung wird von den Carabinieri von Jenesien und der Gemeindepolizei Sarntal kontrolliert, bei Verstößen drohen Sanktionen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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05.02.2007

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 10:19 Uhr