Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F.-Zuschlag)

Die Verordnung der Gemeinde Jenesien legt die Anwendung für den kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F. Zuschlag) fest. 

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Beschreibung

Die Verordnung legt die allgemeinen Bestimmungen für Anwendungsbereich,  Verwaltungshoheit,  Steuerträger, Hebesatz, Fälligkeit für die Abänderung des Hebesatzes und Steuerbefreiung vor. (IRPEF)

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Veröffentlichungsdatum

24.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 14.01.2026, 14:26 Uhr

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