Die Verordnung regelt die Zwangseintreibung von Einnahmen der Gemeinde und ihrer abhängigen Einrichtungen, wenn vorherige Einhebungsversuche erfolglos waren. Zuständig für die Durchführung ist in der Regel die Südtiroler Einzugsdienste AG, die auf Basis von Lastenlisten und rechtlichen Vorgaben tätig wird. Es werden klare Regeln für Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlungen, Verzugszinsen und Rückerstattungen festgelegt, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.