Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen

Die Verordnung regelt einheitlich die Zwangseintreibung kommunaler Einnahmen und legt Zuständigkeiten, Verfahren sowie Zahlungsmodalitäten fest.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

20.11.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zwangseintreibung von Einnahmen der Gemeinde und ihrer abhängigen Einrichtungen, wenn vorherige Einhebungsversuche erfolglos waren. Zuständig für die Durchführung ist in der Regel die Südtiroler Einzugsdienste AG, die auf Basis von Lastenlisten und rechtlichen Vorgaben tätig wird. Es werden klare Regeln für Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlungen, Verzugszinsen und Rückerstattungen festgelegt, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.11.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 14:45 Uhr