Die Verordnung legt die Grundsätze und Ziele der Abfallentsorgung fest, mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, die Abfallmenge zu reduzieren und die Wiederverwertung zu fördern. Sie definiert die Zuständigkeiten der Gemeinde, die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sowie die Arten von Abfällen, die gesammelt, getrennt oder ausgeschlossen werden. Besondere Regelungen gelten für Hausmüll, Sperrmüll, Sonderabfälle, gefährliche Abfälle und Bauschutt. Die Verordnung enthält auch Vorschriften zur Nutzung des Recyclinghofs, zur Eigenkompostierung, zur Mülltrennung und zur Vermeidung von illegaler Müllentsorgung. Zudem werden Kontrollmechanismen, Sanktionen bei Verstößen sowie Maßnahmen zum Schutz des eingesetzten Personals geregelt.