Diese Verordnung legt die rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und organisatorischen Strukturen des Ortspolizeidienstes in der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern fest. Sie definiert die Aufgabenbereiche der Ortspolizei, darunter Verkehrsüberwachung, öffentliche Sicherheit, Umweltschutz, Baukontrollen und Katastrophenschutz. Zudem werden die Dienstgrade, Uniformen, Ausrüstung, Arbeitszeiten, Disziplinarvorschriften sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden geregelt. Die Verordnung stellt sicher, dass der Dienst effizient, rechtmäßig und bürgernah ausgeführt wird und berücksichtigt dabei auch die psychisch-physische Eignung und Weiterbildung des Personals.