Art des Dienstes
Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr in der Gemeinde Jenesien.
An wen sich der Dienst wendet
An Personen über 14 Jahre ( Personen unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt)
Was braucht es
Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
• Einzahlung der Sammelgebühr von 10,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Jenesien
• Gültiger Personalausweis.
Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:
• Nur gültiger Personalausweis.
Einzahlungsmöglichkeiten
• Mittels pagoPA Spontanzahlung unter dem Zahlungsportal epays der Südtiroler Einzugsdienste (Link zur Anleitung)
• Im Buchhaltungsbüro der Gemeinde Jenesien während der Öffnungszeiten
Bei Kontrollen
• Die nicht ansässigen Pilzesammler müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Zahlungsquittung sein;
• Die ansässigen Pilzesammler und die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.
Kosten
Sammelgebühr für Pilze (pro Tag und pro Person) 10,00 Euro
Auflagen/Gesetzesbezug
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.
Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden:
- Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen
- Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.
Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.
Kontakt
Gemeinde Jenesien – Buchhaltung
Telefonnummer: 0471 363599
Email: info@gemeinde.jenesien.bz.it
Nachweis
Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 in geltender Fassung