Mit diesem Formular beantragt der/die Unterzeichnende – entweder als Privatperson oder als gesetzliche Vertretung eines Unternehmens – die Zuweisung von Gästebetten gemäß Artikel 7 des Landesgesetzes vom 26. September 2022, Nr. 25. Dabei werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Steuernummer sowie gegebenenfalls Unternehmensdaten angegeben. Der Antragsteller gibt die Anzahl der gewünschten Gästebetten an und erklärt, ob diese im Rahmen einer gastgewerblichen Tätigkeit, einer privaten Vermietung von Gästezimmern oder Ferienwohnungen oder im Rahmen eines Urlaubs auf dem Bauernhof genutzt werden sollen. Zusätzlich werden die Adresse und die Katasterdaten der betroffenen Immobilie angegeben. Falls laut Gemeindeverordnung bestimmte Vorzugskriterien erfüllt werden, können diese ebenfalls angeführt werden. Der Antrag ist mit einer Stempelmarke im Wert von 16 Euro zu versehen und muss handschriftlich oder digital unterschrieben werden.