Wahlamt - Informationen gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU Verordnung 2016/679

Das Dokument ist die Datenschutzinformation gemäß der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) betreffend Wahlamt.

Veröffentlichungsdatum

20.01.2025

Beschreibung

Die Verwaltung informiert darüber, dass personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU-VO 2016/679) verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung institutioneller, administrativer und gesetzlicher Aufgaben. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) sowie Daten über strafrechtliche Verurteilungen werden nur verarbeitet, wenn gesetzlich vorgesehen.

Die Datenverarbeitung erfolgt sicher, entweder digital oder manuell, und ist verpflichtend – eine Zustimmung der betroffenen Person ist nicht erforderlich. Die Daten können an öffentliche Stellen weitergegeben werden, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. Betroffene Personen haben umfassende Rechte, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gemeindeverwaltung in Jenesien, vertreten durch die Gemeindesekretärin Andrea Rastner. Datenschutzbeauftragter ist Rechtsanwalt Paolo Recla.

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Veröffentlichungsdatum

20.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 14:48 Uhr